Beyer
Lackierung Sandstrahlen

allgemeine Geschäftsbedingungen

  • 1 Allgemeines

Vertragsgrundlage für von uns übernommene Aufträge sind die nachstehenden Bedingungen. Abweichende Vereinbarungen und Geschäftsbedingungen sind verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart oder schriftlich bestätigt sind, durch einen Auftrag vor Ort geschrieben oder durch vom Kunden mitgesendete Schriftstücke (Anschreiben), was bearbeitet werden soll.

  • 2 Angebot und Preise
  1. Unverbindliche Preisangaben (Kostenschätzung) binden den Auftragnehmer nicht. Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Angebots. Ein schriftliches Angebot bindet den Auftragnehmer 2 Wochen.
  2. Nicht vereinbarte Arbeiten, Änderungen und Erweiterungen des schriftlichen Auftrages (oder anschreiben) sind mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig, es bedarf keiner schriftlichen Erteilung.
  3. Verlangt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot, so ist dieses vergütungspflichtig mit 10 % vom Auftragswert.
  4. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen zu leisten, sonst fallen Verzugszinsen an.
  5. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Firmeneigentum.
  • 3 Unteraufträge

Der Auftragnehmer ist berechtigt, notwendige Unteraufträge zu erteilen, die nicht in seinem Betrieb ausgeführt werden können.

  • 4 Anlieferung
  1. Fahrzeuge oder andere zu bearbeitende Gegenstände sind vom Auftraggeber während der Gesetzlichen Öffnungszeiten oder zum vereinbartem Termin zu übergeben.
  2. Der Auftraggeber hat auf ihm bekannte, nicht offensichtliche Mängel ausdrücklich hinzuweisen, die nicht im Kostenvoranschlag preisbildend berücksichtigt wurden oder deren Kenntnis für die Auftragsabwicklung durch den Auftragnehmer erheblich sind .
  3. Bei verspäteter Anlieferung ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, den vereinbarten Fertigstellungstermin einzuhalten .
  4. Holt der Auftragnehmer nach Vereinbarung das Fahrzeug oder zu bearbeitende Gegenstände beim Auftraggeber oder an einer von diesem benannten stelle ab, so geschieht dies auf Kosten des Auftraggebers.
  • 5 Fertigstellung
  1. Es gelten die zugesagten Fertigstellungstermine. Von diesen Terminen kann abgewichen werden, wenn Zulieferungen ohne Verschulden des Auftragnehmers nicht termingerecht erfolgen, oder grobe technische ausfälle die Bearbeitung verzögern. Erhöht sich der Arbeitsumfang oder treten Änderungen gegenüber dem Ursprungsauftrag ein und entsteht dadurch eine Verzögerung, nennt der Auftragnehmer einen neuen Fertigstellungstermin.
  2. Das Fahrzeug oder die zu bearbeitenden Gegenstände sind vom Auftraggeber abzuholen, Überführungen gehen auf Kosten des Auftraggebers.
  3. Fertiggestellte Arbeiten werden nach 4 Wochen auf Kosten des Auftraggebers eingelagert. Ab Rechnungsdatum hat der Auftraggeber 3 Monate Zeit, die Ware abzuholen oder sich nach Bezahlung schicken zu lassen. Nach 3 Monaten müssen wir aus Lagertechnischen Gründen die Ware entsorgen lassen, zu lasten des Auftraggebers wird eine separate Rechnung erstellt.
  • 6 Sachmängelhaftung

Haftung wird nur übernommen durch von uns bestellte Materialien, gibt der Auftraggeber Materialien dazu kann dafür keine Haftung übernommen werden, da es einem Werkvertrag entspricht.

Wir haften nicht für Transportschäden, diese sind unverzüglich dem Versanddienstleister zu melden. Für die Bezahlung gilt Barzahlung bei Abholung oder Vorkasse bei zu Versendeten Teilen. Für Fremdgrundierte Teile übernehmen wir keine Haftung auf Materialverträglichkeit, eingeschränkte Deckkraft durch falsche Untergrundfarbe ect. sandstrahlen und Lackierung beyer mfg